[Porträt Friedrich Günther Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt (1793-1867)]

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„Mit der 53jährigen Regierungszeit Friedrich Günthers verbindet sich für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt die Entwicklung vom patriarchalisch regierten Teilstaat des Reiches zum konstitutionell-monarchischen Verfassungsstaat im Rahmen des Deutschen und Norddeutschen Bundes. Obgleich F., angeregt durch Erlebnisse der Kriegsereignisse seit 1806, ursprünglich mehr dem Soldaten- als dem Regentenberuf zuneigte, lebte er sich unter dem Einfluß seiner Mutter, die nach dem frühen Tod ihres Mannes die Regentschaft geführt hatte, und tüchtiger Beamter wie F. W. L. von Beulwitz und K. G. von Ketelhodt so in den 1814 übernommenen Pflichtenkreis ein, daß er den vielfältigen Aufgaben, die die Zeit zwischen den Befreiungskriegen und der Bildung des Norddeutschen Bundes einem deutschen Landesfürsten stellte, gerecht werden konnte. Schon 1816 gab er dem Lande eine Verfassung, in der dem Landtag, der allerdings erst seit 1821 zusammentrat, die Mitwirkung an der Gesetzgebung zuerkannt wurde. Nach der Revolution von 1848, die sich im Fürstentum im wesentlichen in Forst- und Jagdvergehen austobte, kam es zu umfassenden Reformen; Trennung von Justiz und Verwaltung, Neuorganisation der Staatsverwaltung, Einführung eines gleichen, indirekten Wahlrechts, Aufhebung der Feudallasten und der Patrimonialgerichtsbarkeit. Besondere persönliche Aufmerksamkeit widmete F. Heimatschutz, Denkmalpflege und Heimatgeschichte. Durch sparsame Wirtschaftsführung, Leutseligkeit und persönliche Bedürfnislosigkeit erwarb er sich im Lande große Popularität.“ (Wolfgang Huschke: „Friedrich Günther Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt“ in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 591.) Das daguerresche Bildnis ist unter einem sehr markanten Passepartout befestigt, das der Rudolstädter Daguerreotypist Eduard Lösche des Öfteren benutzt hat. Die rückseitige Beschriftung mit schwarzer Tinte erfolgte um 1900 durch den schwarzburg-rudolstädter Hofsekretär Oskar Vater (1861-1954). (J.V.)